Schulbeiträge

Die Elternbeiträge gliedern sich folgendermaßen (siehe auch die ausführlichere Beitragsordnung als Anlage des Schulvertrages):

  1. Im Rahmen der Regelungen des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft und der VO des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16.05.2007 erhebt die Schule ein Schulgeld in Höhe von 145 € für das erste Kind, 125 € für das zweite Kind, 70 € für das dritte Kind, ab 4. Kind frei (Stand: 1.1.2024). Familien mit entsprechendem Einkommen bitten wir nach Selbsteinschätzung ein höheres Schulgeld zu bezahlen. Die Möglichkeit der Befreiung von der Schulgeldzahlung oder Minderung aus sozialen Gründen ist in Ausnahmefällen für Schüler möglich, für die ein Leipzig Pass oder ein Bescheid zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorgelegt werden kann. Wir bitten bei Bedarf um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag des Schulvereins wird für ideelle Aufgaben des Vereins verwendet und wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt laut Beschluss vom 26.06.2003 monatlich 12 € pro Mitgliedselternhaus.
  3. Darüber hinaus bittet der Bauförderverein der Freien Waldorfschule Leipzig e.V. um Spenden für die laufenden Bauvorhaben. Der Richtwert liegt bei 75 € pro Monat und Familie. (Bauförderverein der FWS Leipzig, BIC BFSWDE33LPZ,                                            IBAN: DE97 86020500 0003537400 , BfS Leipzig)
  4. Für das gemeinsame Frühstück in der Eingangsklasse wird ein Vesperbeitrag von 8,50€/Monat erhoben.
  5. Forderungen für weitere Leistungen (z.B. Mittagessen, Hortbetreuung, Musikinstrumentenausleihe) werden separat erhoben.

Für alle Zahlungen wird um das Einverständnis zum Lastschriftverfahren gebeten. Die Zahlungen werden am 1. des Monats fällig, sie werden in der Regel am 20. des Monats eingezogen.

Bescheinigungen für Spenden, Förder- und Mitgliedsbeiträge (die zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden können) bzw. Schulgeld (das zu 30% steuerlich geltend gemacht werden kann) werden bis Februar des Folgejahres erstellt.