Beitragsordnung

1. Zweck

Zur Verwirklichung satzungsgemäßer Ziele und Aufgaben ist in der Vereinsatzung (§ 4 Abs. 7) eine regelmäßige Beitragszahlung festgesetzt. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe des Beitrages und der Zahlungsweise.

2. Beitragshöhe und Zahlungsweise

a) Beginnend mit dem Monat, in welchem die Vereinsmitgliedschaft erworben wird, entrichtet jedes ordentliche Mitglied (pro Elternhaus nur einer) zur Sicherung der Vereinsziele einen monatlichen Vereinsbeitrag in Höhe von 12 €. Die Beitragszahlung ist unter Angabe des Zahlungsgrundes (Mitgliedsbeitrag) auf das Vereinskonto zu überweisen. Einzugsermächtigungen sind erwünscht.

b) Ordentliche Vereinsmitglieder, die Angestellte des Vereins sind, können vom Mitgliedsbeitrag befreit werden.

3. Spenden und Spendenbescheinigung

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele sind Spenden erwünscht. Die Spenden können ihrem Zweck entsprechend ausgewiesen sein. Spendenbescheinigungen werden am Jahresende gemäß der gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.

4. Gültigkeit

Die Beitragsordnung wurde am 26.06.2003 auf der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und tritt am 01.08.2003 in Kraft.